Tennishalle, Stand 11.01.2021 – Aktualisierung 15.02.2021

Stand 15.02.2021

Gem. § 1d der ab 15. Februar 2021 gültigen Fassung der CoronaVO ist der Betrieb weiterhin bis einschließlich 07. März 2021 untersagt.

Nachdem die Landesregierung trotz verbesserter Inzidenzzahlen  die drastischen Einschränkungen für den Tennissport weiterhin aufrechterhalten hat, ohne eine Öffnungsstrategie zu präsentieren, wird sich der WTB mit dem Badischen Tennisverband über eine juristische Überprüfung verständigen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum dem Individualsport keinerlei Perspektiven aufgezeigt werden. Sämtliche Anregungen und Vorschläge wurden vollständig ignoriert, obwohl diese mit großer Sorgfalt und unter Abwägung sämtlichen Gegebenheiten eingebracht wurden. Der Tennissport hat gezeigt, dass dieser unter Beachtung sämtlicher Abstandsregelungen betrieben werden kann.

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Stand 11.01.2021

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) erneut geändert.
Gem. § 1d der ab 11. Januar 2021 gültigen Fassung der CoronaVO ist der Betrieb aller Einrichtungen nach § 13 Abs. 2 für den Publikumsverkehr weiterhin bis einschließlich 31. Januar 2021 untersagt. Unter § 13 Abs. 2 CoronaVO fallen alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, somit auch Tennishallen.