Tennishalle Aktuell, 1.11.2020, wie geht es ab morgen Montag weiter……

Update Corona-Informationen vom Württembergischen Tennis-Bund

Mit Beschluss vom 01. November 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Wir freuen uns, dass wir auch im November weiterhin Tennis spielen dürfen. Zwar müssen wir gewisse Einschränkungen hinnehmen, aber das Tennisspielen ist grundsätzlich nach wie vor gestattet.

Liebe Tennisfreunde,

wie Ihnen bekannt ist, wurde am 28.10.2020 ein umfassender Bund-Länder-Beschluss zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gefasst. Mit Beschluss vom 01. November 2020 hat nun die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert.

Unsere zahlreichen Bemühungen auf verschiedenster Ebene waren erfolgreich. Wir freuen uns, dass wir auch im November weiterhin Tennis spielen dürfen. Zwar müssen wir gewisse Einschränkungen hinnehmen, aber das Tennisspielen ist grundsätzlich nach wie vor gestattet.

Was der gefasste Beschluss für den Tennissport im Württembergischen Tennis-Bund konkret bedeutet, darüber wollen wir Sie im Folgenden näher informieren:

1. Tennishallen
Tennishallen müssen nicht geschlossen werden. Zwar müssen alle Sportanlagen schließen, dies gilt jedoch nicht für Sportanlagen zur Ausübung von Individualsportarten, die alleine oder zu zweit betrieben werden können. Der Tennissport gehört zu diesen Individualsportarten.
Es ist somit erlaubt, zu zweit oder mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand Tennis zu spielen.
Es muss ein Hygienekonzept vorliegen und zwingend eingehalten werden. Die Bestimmungen der örtlichen Behörden sind zu beachten.

2. Vereinsgastronomie
Für die Vereinsgastronomie gilt dieselbe Regelung wie für alle gastronomischen Betriebe in Baden-Württemberg. Jegliche Gastronomie in den Clubhäusern oder Vereinslokalen ist nicht gestattet. Veranstaltungen in den Clubhäusern wie Familienfeiern, Besprechungen, Stammtische oder Feierlichkeiten sind untersagt.

3. Spielbetrieb
Es darf zu zweit oder mit mehreren Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden. Doppel sind nicht erlaubt.

4. Trainingsbetrieb
Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt. Gruppentraining ist nicht erlaubt, ebenso die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren.

5. Winterhallenrunde
Alle Spiele der Winterhallenrunde sind bis 01. Dezember 2020 abgesagt. Die Bezirkssportwarte und Bezirksjugendwarte sowie die Geschäftsstelle des WTB werden behilflich sein, Ersatzspieltermine zu finden. Es ist angedacht, die ausgefallenen Spiele im Zeitraum Januar bis April 2021 nachzuholen.

6. Ranglisten- und Leistungsklassenturniere
Alle vom WTB veranstalteten Ranglisten- und Leistungsklassenturniere sind bis zum 01. Dezember 2020 abgesagt. Es werden Nachholtermine geprüft.

7. Aus- und Fortbildungen
Alle geplanten Termine der Traineraus- und -fortbildung bzw. Stuhl- und Oberschiedsrichterausbildung auf WTB- und Bezirksebene im November 2020 werden abgesagt. Es werden Nachholtermine geprüft.

8. Breitensport und Vereinsservice
Alle Turniere und weitere Veranstaltungen im Bereich Breitensport entfallen. Der Vereinsservice wird aufrechterhalten. Persönliche Termine werden im Einzelfall geprüft.

9. Kadertraining
Alle Spieler*innen aus diesem Personenkreis bzw. die Eltern dieser Spielerinnen und Spieler werden von den Verbands- und Bezirkstrainern direkt informiert.

Liebe Tennisfreunde, wir dürfen Sie sehr eindringlich und nachdrücklich darum bitten, sich in vollem Umfang und exakt an die erlassenen Verordnungen zu halten. Ausnahmen gibt es nicht.
Hierdurch können wir unseren Anteil zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie beitragen. Dass wir mit größter Umsicht und Vorsicht unseren Tennissport ausüben, das, liebe Tennisfreunde, haben Sie bereits eindrucksvoll im Frühjahr und Sommer gezeigt.

Wir dürfen uns glücklich schätzen, dass wir trotz des erneuten „Lockdowns“ weiterhin den Tennissport ausüben dürfen. Lassen Sie uns gemeinsam erneut der Landesregierung zeigen, dass wir das in uns geschenkte Vertrauen nicht missbrauchen.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude beim Tennisspielen. Bitte bleiben Sie gesund!

Das Präsidium


Die Umkleideräume und Duschen sind geschlossen. Der Vorraum darf nicht zum Aufenthalt genutzt werden d.h. kommen-spielen-gehen

Die Öffnung der Tennishalle bedarf jetzt noch der Zustimmung der Stadt Friedrichshafen. Wir denken, dass wir gleich morgen Vormittag dazu eine Stellungnahme erhalten.

Sollte sich eine Änderung ergeben, wird diese hier auf der Homepage sofort online gestellt.