Badischer Tennis-Verband und Württembergischer Tennisverband fordern Stellungnahme und Umdenken der Politik
Der Badische Tennisverband und der Württembergische Tennis-Bund fordert die Landesregierung Baden-Württemberg bzgl. der aktuell geltenden Corona-Maßnahmen erneut zu einer Stellungnahme auf. Grundsätzlich haben der BTV und der WTB wenig Verständnis für die derzeitige Regelung, die Ausübung des Tennissports auf maximal zwei Personen pro Tennishalle zu beschränken, zumal die kommunalen Ordnungsämter diese unterschiedlich umsetzen.
Während in den meisten Regionen Baden-Württembergs tatsächlich nur zwei Personen pro Halle zugelassen sind, dürfen in vereinzelten Kommunen auch weiterhin zwei Spieler jeweils pro Platz anwesend sein. „Diese unterschiedlichen Handhabungen können nicht im Sinne der Politik sein und sind für die Tennissportler unverständlich. Daher plädieren wir eindringlich dafür, wieder zwei Personen pro Platz zuzulassen und diese Regelung einheitlich umzusetzen“, erklären die Präsidenten der beiden Landesverbände.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am vergangenen Sonntag, 01. November 2020, in der veröffentlichten Corona-Verordnung zunächst zwei Personen pro Platz zugelassen. Erst einen Tag später wurde dies ohne vorherigen Hinweis im dazugehörigen FAQ-Katalog auf zwei Personen pro Halle abgeändert. Dies überrascht umso mehr, waren wir doch noch am Wochenende mit den Verantwortlichen des Ministeriums über die vorige Fassung des FAQ-Katalogs, der Basis unserer ersten Veröffentlichung war, im Austausch. Neben der fragwürdigen Vorgehensweise der Landesregierung bemängelt der BTV und der WTB vor allem die Unverhältnismäßigkeit, die diese Regelung mit sich bringt: „Eine Tennishalle bietet so viel Fläche – da kann es bei maximal zwei Personen pro Platz kein Problem sein, die notwendigen Abstände einzuhalten“, erläutert der BTV-Präsident Stefan Bitenc.
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Weiteres Update Corona-Informationen
Liebe Tennisfreunde, leider können wir Ihnen derzeit keine positiven Neuigkeiten überbringen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung muss davon ausgegangen werden, dass pro Tennishalle insgesamt nur 2 Personen anwesend sein dürfen. Diese Auslegung wird vom zuständigen Ministerium vertreten. Zunehmend werden Entscheidungen der örtlichen Behörden abgeändert. Wir bitten Sie dies zu beachten. Selbstverständlich sind wir weiterhin intensiv damit beschäftigt, eine für den Tennissport positive Entscheidung zu erwirken. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen informiert.
Das Präsidium des Württembergischen Tennis-Bund