Neue CoronaVO für die Freiplätze

Ab morgen Samstag, 22. Mai 2021 gilt der Inzidenzstatus „unter 100“

und damit der „Öffnungsschritt 1″

  

Wie viele Tennisplätze im Freien dürfen bespielt werden?

Es dürfen alle Tennisplätze im Freien mit maximal 20 Personen je Tennisplatz bespielt werden (§ 21 Abs. 1 Nr. 12).

 

Benötige ich für ein Tenniseinzel im Freien einen Test?

Für ein Tenniseinzel im Freien wird kein Test benötigt, sofern sich ausschließlich zwei Haushalte auf dem jeweiligen Tennisplatz befinden.

 

Benötige ich für ein Tennisdoppel im Freien einen Test?

Für ein Tennisdoppel im Freien wird von jedem Teilnehmer ein Coronatest benötigt, es sei denn, mindestens zwei der Teilnehmer sind vollständig geimpft oder nachweislich genesen. Geimpfte und Genesene sind grundsätzlich von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

 

Ist ein Tennisgruppentraining im Freien möglich?

Ein Tennisgruppentraining ist mit maximal 20 Personen je Tennisplatz unabhängig vom Alter möglich. Es wird von jedem Teilnehmer ein Coronatest benötigt. Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

Nehmen an dem Tennisgruppentraining nur Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr teil, so entfällt die Testpflicht aller Teilnehmer und der Anleitungsperson.

 

Wie alt darf der Coronatest sein? Wer kann das negative Testergebnis bestätigen? Ab welchem Alter ist ein Test notwendig?

Schnell- und Selbsttests dürfen maximal 24 Stunden alt sein. Die kostenfreien Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden. Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht durchführen und bescheinigen lassen. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Testpflicht befreit.

 

Meine Clubhausgastronomie ist verpachtet. Darf sie geöffnet werden?

Die Clubhausgastronomie darf von 6-21 Uhr geöffnet werden. Innen sind die Plätze einzuschränken (2,5 qm je Gast). Die Tische müssen 1,5 m Abstand zueinander haben. Je Tisch maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Es wird von jedem Gast ab sechs Jahren ein Coronatest benötigt. Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

 

Meine Clubhausgastronomie wird selbst betrieben und ist keine Schank- und Speisewirtschaft. Darf sie geöffnet werden?

Nein.

 

Darf ich meine Umkleiden und Duschen öffnen?

Nein. Es ist ausschließlich eine Einzelnutzung von Toiletten erlaubt.

 

Dürfen Turniere gespielt werden?

Nein. Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg untersagt alle Turniere und Veranstaltungen, die nicht dem Profi- oder Spitzensport zuzurechnen sind. Es sind ausschließlich Turniere des Spitzen- und Profisports mit maximal 100 Zuschauer*innen außen erlaubt. Es wird von jedem Teilnehmer und Zuschauer ab sechs Jahren ein Coronatest benötigt. Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

 

  • Wenn Doppel gespielt wird bitte alle 4 Personen namentlich auf der Platz-Belegungsliste eintragen. DANKE!